Allgemeine Geschäftsbedingungen

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VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
 

1. ALLGEMEINES

 
1.1. Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage und wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes und jedes Rechtsgeschäftes über den Verkauf und die Lieferung unserer Waren.
 
1.2. Allfälligen abweichenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, sie sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
 
1.3. Unsere Angebote sind freibleibend. Verpflichtet werden wir nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
 
1.4. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
 
1.5. Jede Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
1.6. Es steht uns frei, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Falle werden wir unsere Geschäftspartner entsprechend informieren.
 
1.7. Alle von unseren Mitarbeitern entgegengenommenen Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung angenommen.
 
1.8. Sollten einzelne oder mehrere Teile dieser Geschäftsbedingungen, aus welchen Gründen auch immer, unwirksam sein, gelten die übrigen Bedingungen weiter.
 

2. PREISE

2.1. Unsere Preise sind freibleibend. Wir können unsere Preise jederzeit widerrufen und abändern.

2.2. Die Preise gelten netto zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe.

2.3. Die Verrechnung der Waren erfolgt zu den am Tage des Versandes gültigen Preisen und Zahlungsbedingungen.

2.4. Wird über den Besteller ein Insolvenzverfahren eröffnet, gilt der gewährte Preisnachlass nicht mehr.

2.5. Rabatte werden nur unter der Bedingung der vollständigen und rechtzeitigen Bezahlung gewährt.

3. LIEFERTERMINE

3.1. Teillieferungen der bestellten Menge sind zulässig

 

4. LIEFERFRISTEN

4.1. Der Lauf der Lieferfristen beginnt frühestens zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedenfalls erst nach schriftlicher Klärung sämtlicher technischer Details.

4.2 Wir werden uns bemühen, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten, diese sind jedoch grundsätzlich unverbindlich.

4.3. Bei unvorhergesehenen Lieferhindernissen, wie zum Beispiel durch Streik, Aussperrung, Nichtlieferung durch unsere Unterlieferanten, Unterbrechung der Verkehrswege, behördlichen Eingriffen oder sämtlichen Fällen höherer Gewalt, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist festzusetzen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

4.4. Wird die von uns angegebene Lieferfrist um mehr als vier Monate überschritten, so ist der Besteller berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von einem Monat, vom Vertrag zurückzutreten.
 
4.5. Bei Bestellung einer größeren Menge von Waren auf Abruf in Teillieferungen hat der Abruf der gesamten Ware längstens innerhalb eines Jahres ab Auftragsbestätigung zu erfolgen, widrigenfalls Annahmeverzug eintritt und der gesamte offene Rest von uns nachgeliefert wird.
 
4.6. Wenn uns nach Auftragsbestätigung, jedoch vor Lieferung Umstände bekannt werden, die eine vollständige Einhaltung der vertraglichen Pflichten des Kunden fraglich erscheinen lassen, sind wir zur Verweigerung unserer Vorleistungspflicht berechtigt und haben auch das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
 
4.7. Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind in allen Fällen ausgeschlossen.
 

5. TRANSPORT

 
5.1. Der Transport der Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
 
5.2. Die Wahl der Transportart bleibt uns überlassen, der Käufer ist für die Wahrung von Ersatzansprüchen gegenüber dem Transporteur selbst verantwortlich.
 
5.3. Sonderwünsche wie zum Beispiel Expreßtransport sind ausdrücklich zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.
 
5.4. Eine Versicherung des Transportes erfolgt nur auf ausdrücklichen Auftrag des Bestellers und seine Rechnung.
 
5.5. Es steht uns frei, dem Besteller einen Teil der Verpackungskosten zu verrechnen.
 
5.6. Mängel der transportierten Waren können nur binnen 8 Tagen nach Empfang gerügt werden. Verdeckte Mängel werden nur dann anerkannt, wenn Sie innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist und spätestens nach 8 Tagen ab deren Feststellbarkeit gerügt werden.
 
5.7. Beanstandungen bezüglich Menge und Beschaffenheit der gelieferten Waren werden ebenfalls nur berücksichtigt, wenn sie
innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Waren erfolgen.
 

6. GEFAHRENÜBERGANG

6.1. Der Gefahrenübergang an der bestellten Ware erfolgt mit Auslieferung an den Transportbeauftragten, spätestens jedoch mit
Verlassen unseres Lagers.
 
6.2. Steht die Ware zum Transport bereit und verzögert sich der Transport aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Absendung der Anzeige der Transportbereitschaft auf den Besteller über.
 

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

7.1. Unsere Forderungen sind binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu bezahlen.
 
7.2. Wir sind berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, wenn der Käufer mit Zahlungen in Verzug kommt, oder wenn Umstände bekannt werden, welche die Erfüllung seiner Verpflichtungen fraglich erscheinen lassen.
 
7.3. Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich durch Banküberweisung.
 
7.4. Es steht uns frei, Zahlungen mit Scheck oder Wechsel abzulehnen.
 
7.5. Es steht uns frei, Vorauszahlung und/oder Sicherstellung vom Käufer zu verlangen.
 
7.6. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen
Nationalbank und Zinseszinsen in der selben Höhe zu verrechnen. Mit Ablauf des 31. Dezember eines jeden Jahres werden die
offenen Verzugs- und Zinseszinsen kapitalisiert.
 
7.7. Sämtliche Kosten und Spesen insbesondere bei Wechsel und Scheckeinlösungen gehen zu Lasten des Käufers, der auch
verpflichtet ist, im Falle des Verzuges sämtliche Eintreibungs- und Rechtsanwaltkosten sowie Gerichtskosten zu bezahlen, wobei Zahlungen zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet werden.
 
7.8. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen findet nur statt, wenn diese von uns durch Erteilung einer Gutschrift anerkannt worden sind. Jede andere Aufrechnung ist ausgeschlossen. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen allfälliger Mängel den Kaufpreis ganz oder teilweise zurückzubehalten.
 
7.9. Verspätete Zahlungen des Käufers werden stets zu Bringschulden.
 

8. SICHERUNG DER ZAHLUNG

8.1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren vor, und zwar bis zur vollständigen Bezahlung nicht nur der Waren, sondern auch aller sonstigen aufgelaufenen Zinsen und Kosten aus den Geschäftsverbindungen mit dem Käufer. Der Käufer ist trotz Eigentumsvorbehalt berechtigt, die Ware zu verarbeiten und/oder zu veräußern, wobei die dem Käufer daraus erwachsenden Forderungen samt Nebenrechten sogleich mit deren Entstehung als an uns abgetreten gelten, und zwar solange, bis unsere sämtlichen Forderungen aus dieser Geschäftsbeziehung vollständig erfüllt worden oder nützlich sind, diese Abtretung ist vom Käufer in seinen Geschäftsbüchern anzumerken.

8.2. Über unsere Aufforderung ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung seinen Käufern bekanntzugeben und uns Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu übergeben, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Rechte erforderlich sind.

8.3. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich von Pfändungen oder anderen Zugriffen Dritter auf unsere unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort zu unterrichten.

8.4. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der von uns verkauften Waren bezieht sich die Abtretung der Forderungen aus der Weiterveräußerung nur auf den anteiligen Wert unserer Waren im Verhältnis zum Wert der Waren anderer Eigentumsvorbehaltslieferanten.

8.5. Wird die gelieferte Ware durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung Bestandteil beweglicher Sachen, so werden wir Miteigentümer dieser Sachen im Verhältnis des Wertes unserer Lieferung zum Wert der neuen Sache. Der Käufer ist zur sorgfältigen Verwahrung dieser Sache für uns verpflichtet und hat sie auf Verlangen besonders zu lagern, kennzuzeichnen und herauszugeben. Die Verfügung über diese neue Sache ist in der selben Weise beschränkt, wie über unsere Eigentumsvorbehaltwaren.

8.6. Der Käufer ist zur Einziehung der Forderungen aus unserem Vorbehaltseigentum nur solange ermächtigt, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Wir sind jedoch berechtigt, diese Ermächtigung jederzeit zu widerrufen, den Dritten von der Abtretung zu benachrichtigen und selbst die Einziehung der Forderungen vorzunehmen.
 
8.7. Der Käufer ist verpflichtet, die eingezogenen Beträge gesondert für uns aufzubewahren und sofort an uns abzuführen.
 
8.8. Bei Eintritt oder Bekanntwerden schlechter Vermögenslage des Käufers, so insbesondere bei Beantragung eines Insolvenzverfahrens oder auch außergerichtlichen Ausgleiches, sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe der von uns gelieferten Waren zu verlangen und sie – wie auch im Falle des Verzuges – unter Aufrechterhaltung des Vertrages bis zur Vollzahlung einzuziehen.
 
8.9. Der Eigentumsvorbehalt erlischt auch dann nicht, wenn der Preis für bestimmte, vom Käufer bezeichnete Lieferungen bezahlt ist, solange noch andere Forderungen aus dem Geschäftsverhältnis vom Käufer nicht erfüllt sind.
 

9. HAFTUNG

9.1. Gewährleistungen bieten wir ausschließlich für Herstellungs- und/oder Materialfehler. Die letztgültigen Kataloge,
Gebrausanweisungen und Einsatzzwecke der Waren sind zu beachten und einzuhalten.
 
9.2. Gewährleistung setzt voraus, dass die bestehenden Mängel rechtzeitig gerügt wurden und ist befristet mit 12 Monaten nach Lieferung unserer Waren oder Inbetriebnahme der verbundenen oder verarbeiteten Waren, längstens jedoch mit 15 Monaten nach Lieferung.
 
9.3. Gewährleistung setzt weiters voraus, dass die gerügten Mängel von unseren Lieferwerken überprüft und anerkannt wurden. In berechtigten Fällen treten wir die uns jeweils gewährten Gewährleistungsansprüche in voller Höhe an unsere Kunden ab.
 
9.4. Bei anerkannten Mängeln steht es uns frei, durch mangelfreie Ware Ersatz zu leisten oder eine Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadenersatz aus welchen Gründen auch immer, sind ausgeschlossen.
 
9.5. Normale Abnutzung unterliegt nicht der Gewährleistung. Auch für Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, wird kein Gewähr geleistet. Ohne unsere Zustimmung darf an den bemängelten Waren nichts geändert werden, insbesondere dürfen diese nicht zerlegt werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen hat den Verlust des Gewährleistungsanspruchs zur Folge.
 
9.6. Eine Mängelbehebung oder Ersatzleistung verlängert die Garantiefrist nicht.
 
9.7. Eine Gutschrift für Mängel wird erst dann erteilt, wenn der Käufer sämtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
 
9.8. Mangelhafte Waren sind zur Feststellung der Mängel kostenlos an uns zu senden.
 
9.9. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind in allen Fällen ausgeschlossen.
 
9.10. Eine Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus anderen Bestimmungen abgeleitete Produkthaftungsansprüche für Sachschäden an betrieblich genutzten Gegenständen von Unternehmen sowie Sachfolgeschäden ist ausgeschlossen.
 

10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

10.1. Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz vereinbart.
 
10.2. Als Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitfälle ist das für das Burgenland sachlich zuständige Gericht vereinbart.
 
10.3. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitfälle und Ansprüche – unter Ausschluss jedweder Rückverweisung – gilt österreichisches Recht.

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